
Warum ausgerechnet ein kanada-haus ?
Ein kanada-haus gewährleistet erstklassige Qualität.
Wir bieten Ihnen das ausgereifte, millionenfach bewährte und unter härtesten Witterungsbedingungen erprobte kanadische Bausystem mit dem eigenen Wissen und der Erfahrung aus über 2.500 gerichteten Häusern. Seit über 30 Jahren bauen wir und unsere deutschen Handwerker und Ingenieure zur Zufriedenheit unserer Bauherren.
Jedes kanada–haus wird ständig durch uns und durch eine neutrale Organisation überwacht.
Die Qualität unserer Außenwand wird bei jedem Haus durch eine BLOWER-DOOR-MESSUNG belegt. Sie, als Bauherr erhalten ein Zertifikat über die Qualität Ihres kanada–hauses.
Schlüsselfertig ohne Lohn und Material für Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten. Diese Arbeiten werden in Eigenleistung erstellt.
Schlüsselfertig ohne Lohn und Material für Maler-, Fußbodenbelags- und Fliesenarbeiten, sowie ohne Material und Einbau von Innenfensterbänken.
Wie die Sparvariante; zusätzlich ist das Material und der Einbau der Innentüren, sowie der Lohn für die Gipskarton- und Isolierarbeiten nicht enthalten. Das Material für die Gipskarton- und Isolierarbeiten wird durch kanada-haus geliefert.
Geschlossener kanada-haus-Rohbau mit komplettem Bauantrag (bzw. Bauanzeige-Unterlagen) einschließlich vorgesehener Außenverblendung, Dachdecker- und Klempnerarbeiten, Fenster, Terrassentür, Haustür und allen Rohwänden.
Der Abschluss von Bauversicherungen obliegt dem Bauherrn, die Bauwesenversicherung ist Teil unserer Leistung.
kanada-Haus Rebentisch-Bau übernimmt die nach der Bauordnung geforderte Bauleitung für alle im Auftrag enthaltenen Arbeiten.
Für die Ausführung von Eigenleistungen, die Zulässigkeit der dabei verwendeten Baustoffe und die Sicherheit am Bau ist der Bauherr selbst verantwortlich.
Die Erstellung des Bauantrages mit allen dazugehörigen Berechnungen gehört zum Leistungsumfang und ist im Festpreis enthalten.
Extras, die in den Grundrissvorschlägen und Bauzeichnungen enthalten, jedoch nicht in der Standardbaubeschreibung erwähnt sind, gehören nicht zum Leistungsumfang.
Planungsgrundlagen
Für die Erstellung des Bauantrages hat der Bauherr folgende Leistungen auf eigene Kosten zu erbringen:
Entwässerungsunterlagen mit Angaben über NN-Höhen, Schachttiefen vorhandener Anschlüsse und Antragsformulare von der Gemeinde bzw. dem zuständigen Abwasser verband Antragsformulare für Hausanschlüsse von Gas, Wasser, Elektro von den zuständigen Energieversorgungsunternehmen sowie Name und Anschrift des Bezirksschornsteingers, - falls erforderlich, eine Geländehöhenaufnahme für den Bereich des Baugrundstückes mit Erschließungsstraße von einem öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur, falls erforderlich, ein Bodengutachten vor Kellerbau- bzw. Fundamentplattenbeginn.
Der Bauherr hat für eine ordnungsgemäße Zuwegung zur Baustelle zu sorgen. Das Baugrundstück muss während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge anfahrbereit sein und ausreichend Lagermöglichkeiten für Materialien aufweisen. Das Baugrundstück muss im Baubereich frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Hindernissen sein. Eine Möglichkeit zur Kranentladung der vorgefertigten Teile ist zu gewährleisten. Bauwasser und Baustrom (Baustromkasten mit 220/230 V) sind auf dem Baugrundstück zu Lasten des Bauherrn vorzuhalten.
Führt der Bauherr die Arbeiten des Kellers in Eigenleistung durch, gilt folgendes: kanada-haus erstellt gegen Berechnung den Bauantrag, die statische Berechnung und die Ausführungspläne. Die Absteckung hat der Bauherr auf seine Kosten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden durchzuführen. Dafür müssen die Grenzsteine sichtbar sein. Der die Kellerarbeiten Ausführende ist verpflichtet, sorgfältig und planmäßig zu arbeiten, alle zur Verfügung gestellten Pläne zu prüfen und mögliche Fehler oder Unklarheiten kanada-haus rechtzeitig anzuzeigen. Für die Ausführung aller mit dem Kellerbau zusammenhängender Arbeiten trägt der Bauherr die Verantwortung und Gewährleistung.
Für die Ausführung einer Bodenplatte in Eigenleistung gilt die gleiche Regelung. Die Mehrkosten einer zusätzlichen Wärmedämmung trägt der Bauherr.
Der Bauherr informiert kanada-haus über die Fertigstellung des Keller bzw. der Bodenplatte unverzüglich. kanada-haus überprüft die Arbeiten und gibt dem Bauherrn nach mangelfreier Abnahme den voraussichtlichen Montagetermin bekannt.
Baunebenkosten, die mit der Durchführung des Bauvorhabens entstehen, trägt der Bauherr, z.B. die Kosten der Baugenehmigung, der Entwässerungsgenehmigung, der Sonderung, der Bauabnahmen, Beiträge und Kosten der Erschließung des Grundstückes und seiner Ver- und Entsorgung, Kosten der Einmessung des Hauses und anderes.
kanada-haus behält sich geringfügige Änderungen bei der Ausführung des Bauvorhabens sowie die Verwendung von gleichwertigen Materialien vor. Darüberhinaus ist kanada-haus berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die produktionstechnisch bedingt sind oder einen technischen Fortschritt bedeuten. Technische Änderungen bleiben auch für alle Leistungsbeschreibungen und Broschüren vorbehalten. Der Auftrag gilt auf der Grundlage der zur Zeit der Auftragserteilung geltenden, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Normen. Mehrkosten durch nachträgliche Rechts- oder Normänderungen gehen zu Lasten des Bauherrn.
Bautechnische Ausführung und Ausstattung der Bodenplatte für ein kanada-haus
kanada-haus REBENTISCH-BAU GmbH & Co. KG errichtet auf dem Grundstück des Bauherrn die von diesem in Auftrag gegebene Bodenplatte.
Maßgebend für deren Einmessung sind die Angaben der Baugenehmigung mit allen dazu-gehörenden Anlagen.
Die Absteckung des Hauses wird nach den Angaben des genehmigten Lageplanes und eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Kosten des Bauherrn ausgeführt.
Der Mutterboden im Bereich der Bodenplatte wird bis zu einer Tiefe von ca. 30 cm abgeschoben und seitlich gelagert.
Bei Auftreten von Grund-, Druck-, Hang-, Stau-, Schichtwasser oder im Baugrund auftreten-den Quellen sind die dadurch bedingten Mehrleistungen und Mehrkosten gesondert zu berechnen und vom Bauherrn zu erstatten. Gleiches gilt für zusätzliche Leistungen, wenn durch widrige Bodenverhältnisse die zulässige Bodenpressung von 1,5 kg/cm überschritten wird oder im Zuge der Ver- und Entsorgung des Bauvorhabens im besonderen Fall Mehr-leistungen erforderlich werden.
Die Fundamente und die Bodenplatte werden frostfrei gegründet und nach den Erforder-nissen mit den in der Statik angegebenen Betongüten und Bewehrungen ausgeführt.
Innerhalb der Bodenplatte wird Füllsand bis zu einer Höhe von 30 cm max. aufgefüllt und verdichtet.
Schmutzwasserleitungen, KG-Rohre, werden unterhalb der Bodenplatte nach den genehmigten Plänen wasserdicht mit allen Formstücken bis zu einem Meter aus dem Haus herausgelegt. Leerrohre für die Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas und Telefon werden eingebracht.
Der Bodenplattensockel wird bis zu einer Höhe von max. 32 cm ausgeführt und mit Vormauersteinen im Normalformat allseitig verblendet und verfugt. Eine Sperrschicht schützt das Mauerwerk gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Ein möglicherweise notwendige Gefälle-ausgleich als Mehrleistung erfolgt gegen Kostenerstattung.
Im Haustürbereich wird ein einstufiges Hauseingangspodest aus Waschbeton hergestellt.
Der Bauherr hat die zur Einmessung der Bodenplatte notwendigen Grenzsteine nachzu-weisen und sich vor Baubeginn von der rechten Einmessung zu überzeugen. Er trifft Vorsorge dafür, dass die Zuwegung zur Baustelle für schwere Baufahrzeuge befahrbar und ausreichende Lagermöglichkeiten für Baumaterial vorhanden sind.
Im Baubereich muss das Grundstück frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Bauhindernissen sein. Die Möglichkeit eines Baukraneinsatzes ist zu gewährleisten. Bau-wasser und Baustrom sind vom Bauherrn vorzuhalten. Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Bauherrn. Im übrigen gilt der Hauptauftrag.
Für die Gewährleistung gelten die Vereinbarungen des Hauptauftrages. Grundlage ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Hier können Sie die komplette Baubeschreibung inkl. Detail´s herunterladen.