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Baubeschreibung

Standard - Baubeschreibung

 

Warum ausgerechnet ein kanada-haus ?

Ein kanada-haus gewährleistet erstklassige Qualität.
Wir bieten Ihnen das ausgereifte, millionenfach bewährte und unter härtesten Witterungsbedingungen erprobte kanadische Bausystem mit dem eigenen Wissen und der Erfahrung aus über 2.500 gerichteten Häusern. Seit über 30 Jahren bauen wir und unsere deutschen Handwerker und Ingenieure zur Zufriedenheit unserer Bauherren.

 

Qualität die Maßstäbe setzt:

Jedes kanada–haus wird ständig durch uns und durch eine neutrale Organisation überwacht.

 

Die Qualität unserer Außenwand wird bei jedem Haus durch eine BLOWER-DOOR-MESSUNG belegt. Sie, als Bauherr erhalten ein Zertifikat über die Qualität Ihres kanada–hauses.

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Baustufen

So können Sie die Baukosten beachtlich senken

Baustufe 4 – bezugsfertig -

Schlüsselfertig ohne Lohn und Material für Maler- und Fußbodenbelagsarbeiten. Diese Arbeiten werden in Eigenleistung erstellt.

Baustufe 3 – Sparvariante -

Schlüsselfertig ohne Lohn und Material für Maler-, Fußbodenbelags- und Fliesenarbeiten, sowie ohne Material und Einbau von Innenfensterbänken.

Baustufe 2 – Supersparvariante -

Wie die Sparvariante; zusätzlich ist das Material und der Einbau der Innentüren, sowie der Lohn für die Gipskarton- und Isolierarbeiten nicht enthalten. Das Material für die Gipskarton- und Isolierarbeiten wird durch kanada-haus geliefert.

Baustufe 1 - Ausbauhaus -

Geschlossener kanada-haus-Rohbau mit komplettem Bauantrag (bzw. Bauanzeige-Unterlagen) einschließlich vorgesehener Außenverblendung, Dachdecker- und Klempnerarbeiten, Fenster, Terrassentür, Haustür und allen Rohwänden.

 

1. Außenwände - Witterungs- und Schallschutz

Charakteristisch für die kanada-haus - Aussenwand ist eine gemauerte 11,5 cm starke Verblendsteinfassade im Erdgeschoss und eine massive Deckelschalung der Giebel. Es folgt die handwerklich gezimmerte kanadische Holzrahmenkonstruktion. Die fein gehobelten, eng gestellten Hölzer bieten ein Höchstmaß an Stabilität und Baugüte.
Der Einsatz unterschiedlich aufgebauter Wandelemente zur Aussen- und Innenseite bewahrt die trocken eingebrachte Dämmung sicher vor Feuchtigkeit und Zugluft.
Der Innenseite zugeordnet wird die ebenfalls gedämmte Installationsebenen für haustechnische Gewerke. Der Gesamtaufbau der Außenwände erfüllt im Höchstmass alle Anforderungen an eine intelligente Bauweise.

Außenwandaufbau mit Verblendmauerwerk

 

Verblendmauerwerk

115,0 mm

 

Luftschicht

40,0 mm

 

Diffusionsoffene Wandschalungsbahn
Mitteldichte Holzfaserplatte

16,0 mm

 

Holzrahmenbau massiv

140,0 mm

 

Dämmung

140,0 mm

 

Holzwerkstoffelement OSB-Platte

12,0 mm

Die Installationsebene

 

Holzrahmenkonstruktion

60,0 mm

 

Dämmung

50,0 mm

 

Gipskartonfeuerschutzplatte

12,5 mm

Außenwandvarianten

Die Standardkonstruktion kann vielfältig geändert werden. Maßgebend ist der Wunsch des Bauherren, bzw. der Hausbauentwurf.

Wird die gemauerte Fassade in eine Putzfassade verändert, ändert sich der Wandaufbau entsprechend.

Außenwandaufbau mit Putzfassade

 

Mineralischer Putz

6,0 mm

 

Holzfaserplatte

60,0 mm

 

Holzrahmenbau massiv

140,0 mm

 

Dämmung

140,0 mm

 

OSB – Platte

12,0 mm

Die Installationsebene

 

Holzrahmenkonstruktion

60,0 mm

 

Dämmung

50,0 mm

 

Gipskartonfeuerschutzplatte

12,5 mm

Die Kombination Mauerwerk plus Holz oder Strukturputz plus Holz richtet sich nach den jeweiligen Entwürfen und kann gegen Kostenregulierung auf Wunsch des Bauherrn verändert werden. Reines Verblendmauerwerk, nur Strukturputz oder allein Holzverblendung ist möglich. Als Standardputzfarbe ist weiß vorgesehen, andere Putzfarben sind gegen Kostenregulierung möglich.

Eigenleistung

Die Wärmedämmung des Holzrahmenbaues und die Herstellung der malerfertigen Innenwände aus Gipskartonfeuerschutzplatten kann zum Minderpreis in Eigenleistung durchgeführt werden (siehe Ausbauhaus/Supersparvariante).

Anmerkung

Alle Wände von Küche, Bad und WC haben zusätzlich Holzwerkstoffplatten unter den Gipskartonfeuerschutzplatten.

 

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Giebel

Der typische Giebel eines kanada-hauses wird mit einer Holzvertäfelung ausgeführt.
In einigen Entwürfen ist Verblendmauerwerk oder Strukturputz oder eine Kombination von Holzvertäfelung und Mauerwerk oder Strukturputz und Holzverblendung vorgesehen. Änderungen der vorgeschlagenen Ausführung sind auf Wunsch des Bauherrn gegen Kostenregulierung möglich.

Giebel mit Holzvertäfelung

 

Massive Douglasie oder Lärche
als Deckelschalung

15,0 bis 38,0 mm

 

2 x Lattung à 18,0 mm

36,0 mm

 

Luftschicht

 

 

Mitteldichte Holzfaserplatte

16,0 mm

 

Holzrahmenbau massiv

140,0 mm

 

Dämmung

140,0 mm

 

Holzwerkstoffelement OSB-Platte

12,0 mm

Installationsebene, wie im EG

Bei einem nicht ausgebauten Dachgeschoss entfällt der Einbau von Mineralwolle und Gipskartonfeuerschutzplatten.

Eigenleistung

Wie in allen Außenwänden kann die Wärmedämmung des Holzrahmenbaues und die Täfelung der Innenwände mit Gipskartonfeuerschutzplatten gegen Minderpreis in Eigenleistung durchgeführt werden (siehe Ausbauhaus/Supersparvariante).

Individuelle Gestaltung

Die Gestaltung der Giebel kann abweichend, vielfältig ausgeführt werden.
Glaselemente, andere Schalungsarten zur Verblendung und Loggien sind gegen Kostenregulierung möglich.

 

3. Innenwände, Abseiten

Alle Innenwände unseres kanadischen Holzrahmenbaues gewährleisten wie die Außenwände massive Stabilität und hohen Brand-, Schall- und Wärmeschutz.

Innenwand Gipskartonfeuerschutzplatten 12,5 mm Holzwerkstoffelement OSB-Platte 12,0 mm Holzrahmenbau massiv 80,0 mm Dämmung 80,0 mm Gipskartonfeuerschutzplatten 12,5 mm In einigen Entwürfen sind Holzfachwerk-Raumteiler im Essbereich vorgesehen, ansonsten Türöffnungen laut Zeichnung. Bei einem nur ausbaufähigen Dachgeschoss werden die Außenseiten des Treppenkastens nicht mit Gipskartonfeuerschutzplatten versehen.

Abseiten

Die Abseiten werden in der beschriebenen Holzbaukonstruktion ausgeführt.

Eigenleistung

Die Wärmedämmung des Holzrahmenbaues und dessen Vertäfelung mit Gipskartonfeuerschutzplatten kann zum Minderpreis in Eigenleistung durchgeführt werden (siehe Ausbauhaus/ Supersparvariante).

Anmerkung

Alle Wände von Küche, Bad und WC haben eine Holzwerkstoffplatte unter den Gipskartonfeuerschutzplatten. Schwere Hängeschränke, Regale usw. können einfach, sicher und zügig befestigt werden.

 

 

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Raumdecken

Der kanadische Holzrahmenbau wird über dem Erdgeschoss mit einer massiven Holzbalkenkonstruktion abgedeckt und im ausgebauten Dachgeschoss ebenfalls mit einer Massivholzkonstruktion geschlossen.

Standarddecke

Gipskartonfeuerschutzplatten

12,5 mm

Lattung

18 – 20 mm

Holzbalkenlage laut Statik

Dämmung

140,0 mm

Holzwerkstoffelement, OSB-Platte

18,0 mm

Bei einem nichtausbaufähigem Dach werden 200,0 mm Mineralwolle-Isolierung und Dampfbremsfolie eingebracht.

Eigenleistung

Die Wärmedämmung der Raumdeckung und deren Vertäfelung mit Gipskartonfeuerschutzplatten kann zum Minderpreis in Eigenleistung erbracht werden (siehe Ausbauhaus/Supersparvariante). Als Sonderwunsch gegen Kostenregulierung ist die Ausführung einer sichtbare Balkenlage möglich.

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Dächer

Die Dächer werden nach Entwurf und Statik zimmermannsmäßig ausgeführt und sind ab 37° Dachneigung ausbaufähig. Der Dachüberstand richtet sich nach dem Entwurf ; an den Traufseiten mindestens 35 cm ab Holzrahmenbau.
Die Dachfläche wird mit Betondachsteinen der Firma Braas (30 Jahre Herstellergarantie gegen Frostschäden) eingedeckt. Mehrere Farben stehen zur Auswahl.
Ein gehobeltes Stirnbrett bildet den Abschluss zur Dachrinne, Windfedern den Giebelabschluss und profilierte Fichtenschalung bzw. Holzwerkstoffplatten die Dachuntersicht.
Dachrinnen und Fallrohre sind standardmäßig aus Zinkblech. Andere Farben oder Kupfer, sind als Sonderwunsch gegen Kostenregulierung möglich.
Die Dachflächenfenster werden laut Entwurf eingebaut.

Dachwandaufbau im ausgebauten Bereich

Eigenleistung

Die Wärmedämmung und Beplankung der Dachsparren zum ausgebauten Dachgeschoss mit Gipskartonfeuerschutzplatten kann zum Minderpreis in Eigenleistung ausgeführt werden (siehe Ausbauhaus/Supersparvariante).

Schneelasten

Höhere, als Regelschneelasten von 0,75 KN/m², erfordern konstruktive Maßnahmen, die zu Mehrkosten führen können.

 

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Innentüren

Die Innentüren sind Markentüren mit Röhrenspaneinlage mahagoni-, weiß-, eiche hell- limba- oder buchenfurniert. Sie haben Lippendichtung und moderne matt vernickelte Drückergarnituren.

 

Eigenleistung

Kauf und Montage der Innentüren kann zum Minderpreis in Eigenleistung durchgeführt werden (siehe Supersparvariante).

 

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Fenster und Terrassentüren

Die Fenster und Terrassentüren sind aus Hartholz oder Kiefer, lamelliert oder aus Kunststoff, mit Doppelfalz und umlaufender Lippendichtung, Regenablaufschiene, Einhandbeschlag und Energiesparglas ( Ug-Wert 1.1) ausgerüstet. Die Farben richten sich nach der Standardfarbkarte des Fensterherstellers. Größen und Anzahl laut Entwurf.

Die Außenfensterbänke bestehen aus oberflächenvergütetem Aluminium oder Kunststoff, im Mauerwerksbereich aus einer entsprechenden Rollschicht.

Die bei einem Dachgeschoss geplanten Dachflächenfenster sind ebenfalls isolierverglast. Ihre Größen richten sich nach dem Entwurf oder gegen Kostenregulierung nach dem Wunsch des Bauherrn.

Die Fenster und Terrassentüren gehören zum Lieferumfang des Ausbauhauses.

Der Einbau von Rollläden ist gegen Kostenregulierung möglich.

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Eingangstür

Die Hauseingangstür wird aus Holz lamelliert oder ist eine kunststoffbeschichtete Aluminiumtür. Mehrere Modelle stehen zur Wahl. Die Farben richten sich nach der Standardfarbkarte des Fensterherstellers.
Bei der einteiligen Ausführung ist die Hauseingangstür als Rahmentür mit umlaufender Lippendichtung, Mehrfach-Bolzenverriegelung einschließlich einem Sicherheitszylinderschloss geplant.
Alternativ kann eine Hauseingangstür mit Seitenteil angeboten werden.
Die Hauseingangstür wird außen mit einem Knopflangschild und innen mit einem Drücker und Langschild ausgerüstet.
Die Hauseingangstür gehört zum Lieferumfang des Ausbauhauses.

 

 

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Haustechnik

Die Haustechnik beinhaltet die gesamte Elektro-, Sanitär- und Heizungs-Installation. Eingebaut werden Markenartikel.

Elektro-Installation

Wohnzimmer

2 Ausschaltungen mit je 1 Brennstelle
4 Doppelsteckdosen
1 TV-Anschluss

Schlafzimmer

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
2 Doppelsteckdosen
1 Steckdose
1 TV-Anschluss

Kinder- oder
Gästezimmer

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
2 Doppelsteckdosen
1 TV-Anschluss

Flur EG

1 Wechselschaltung mit 1 Brennstelle
1 Steckdose
1 Telefonleerrohr mit Hohlwanddose

Bad

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
1 Wandauslass
1 Steckdose

Gäste-WC
(wenn vorgesehen)

1 Ausschaltung mit 2 Brennstellen
1 Steckdose

Küche

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
3 Doppelsteckdosen
1 Anschluss für Herd
1 Anschluss für Geschirrspüler

Terrasse

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
1 Steckdose, abschaltbar

Hauseingang

1 Auslass für eine Außenleuchte mit
Ausschaltung im Windfang
1 Klingelanlage mit Gong im Windfang

Nicht ausgebautes
Dachgeschoss /
Ausbaureserve

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
1 Steckdose

Abstellraum

1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
1 Steckdose

Hauswirtschaftsraum

1 Anschluss für Waschmaschine
1 Anschluss für Heizung
1 Ausschaltung mit 1 Brennstelle
1 Steckdose

Photovoltaik

Auf Wunsch des Bauherrn kann eine Photovoltaikanlage gegen Mehrpreis vorgesehen oder eingebaut werden.



Sanitär-Installation

Die Sanitär-Installation besteht aus der Grundinstallation einschließlich Feinfilter und Druckminderer, Kalt- und Warmwasserversorgung der folgenden Objekte sowie den notwendigen Abflussleitungen von den Objekten auf dem kürzesten Wege zur Kelleraußenwand bzw. unterhalb der Bodenplatte bis zur Außenkante.

 

Folgende Ausstattungen sind enthalten :

Bad - Erdgeschoss
Gäste-WC – Erdgeschoss (wenn vorgesehen)
Bad – Dachgeschoss (wenn vorgesehen)
Küche :

Es wird je ein Anschluss für Kalt- und Warmwasser, sowie ein Abfluss vorgesehen.
Ein Waschmaschinenanschluss ist vorgesehen.

Außenzapfstelle :

Zur Gartenbewässerung ist eine Kaltwasseraußenzapfstelle vorgesehen.

Regenwassernutzungsanlage :

Auf Wunsch des Bauherrn ist der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage gegen Mehrpreis möglich.

Heizungs-Installation

Die Heizungsinstallation beinhaltet eine Gas-Brennwert-Therme mit Warmwasserbereitung und einen 120 l Warmwasserboiler, automatischer Zünd- und Überwachungseinrichtung, sowie elektronisch geregelter Leistung. Außenwandfühler, Umwälzpumpe, Sicherheitsarmaturen und den elektrischen Anschluss. Abgas wird über das Dach durch ein Rohr abgeführt.
Die Gasheizung wird ab Hauseinführung verlegt, ohne Regeleinrichtung des GVU. Die Räume erhalten nach Wärmebedarfsberechnung Plattenheizkörper mit Lackierung und Thermostatventilen zur automatischen Regelung der Zimmertemperatur. Das Badezimmer erhält eine Handtuchtrocknerheizung im Erd- oder Dachgeschoss.

Eine mit Hochdruck- oder Niederdruck Fernwärme betriebene Heizungsanlage inkl. edelstahlemailliertem Warmwasserspeicher (ohne Übergabestation diese wird gesondert von den Stadtwerken berechnet ) kann gegen Kostregulierung, eine Oelheizung gegen Mehrpreis geliefert werden. Andere Heizungssysteme wie z.B. Fußbodenheizung oder Temperierung sind gegen gesonderte Berechnung möglich.

Als Sonderwunsch, gegen Mehrpreis, kann ein Wohnungslüftungs- und Wärmerückgewinnungssystem mit dezentraler Frischluftzuführung und Abluft-Wärmepumpe mit integrierter Elektro-Zusatzheizung und Frischluftventile in der Außenwand mit Staub- und Pollenfilter eingebaut werden. Abluftventile sind im Deckenbereich von Bad, WC, Küche bzw. Hauswirtschaftsraum vorgesehen. Dazu gehört ein Bedienungstableau mit Computersteuerung und programmierbarer Nachtabsenkung und Warmwasserbereitung über indirekt beheizten Speicher.

Eigenleistung

Die gesamte Haustechnik oder einzelne Gewerke können gegen Minderpreis in Eigenleistung durchgeführt werden (siehe Ausbauhaus).

 

 

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Estrich

Im Erdgeschoss wird ein 50 mm starker schwimmender Zementestrich auf zweilagiger Hartschaum- und Trittschalldämmung (60/30 mm) eingebaut. Der Gesamtaufbau beträgt 140 mm.
Falls Fliesenarbeiten im Leistungsumfang enthalten sind, entfällt der Estrich in Räumen mit Fußbodenfliesen werden diese entweder auf Estrich geklebt oder im Mörtelbett mit entsprechender Dämmung verlegt.
Beim ausgebauten Dachgeschoss wird ein 40 mm starker schwimmender Zementestrich auf 30 mm Trittschalldämmung eingebracht. Der Gesamtaufbau beträgt 70 mm.
Die gesamte Estrichlegung kann gegen Minderpreis in Eigenleistung durchgeführt werden (siehe Ausbauhaus).

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Geschosstreppe

 

Ist ein Dachgeschossausbau vorgesehen, wird eine Geschosstreppe als Designer-Zweiholmtreppe mit Buchenstufen und Handlauf eingebaut. Ohne Mehrpreis ist auch eine Vollholztreppe möglich.
Die Geschosstreppe ist in der Baustufe 1 nicht enthalten.
Der Spitzboden erhält eine Einschubtreppe. In der Baustufe 1 ist die Einschubtreppe nicht enthalten.

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Fußböden

Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur im Dachgeschoss erhalten strapazierfähigen, komfortablen Teppichboden.
In den mit Teppichböden ausgelegten Räumen wird eine umlaufende Teppichsockelleiste eingebaut.

Bad (EG + DG), Küche, WC, Diele (EG) und Flur (EG) erhalten Fußbodenfliesen im Mörtelbett mit Trittschall- und Wärmedämmung oder auf Estrich geklebt. Mit Ausnahme des Bades und des WC´s werden Holzsockelleisten angebracht.
Abstellräume oder Hauswirtschaftsräume erhalten PVC-Beläge einschließlich Holzfußleisten.

Als Sonderwunsch gegen Mehrpreis besteht die Möglichkeit Laminat oder Parkett zu verlegen.

Oberbödenverlegearbeiten (Teppichboden, PVC-Belag und Fliesen) gehören einschließlich Material in der Supersparvariante, Sparvariante und beim Ausbauhaus zur Bauherrenleistung.
In der bezugsfertigen Variante werden Teppich und PVC–Belag inklusive Material in Bauherrenleistung erstellt. Estrich wird werkseitig gelegt.

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Wandfliesen

Sie können unter einer großen Anzahl von Fliesen auswählen.

Sonderwünsche des Bauherren können gegen Mehrpreis berücksichtigt werden.
Innenfensterbänke werden aus Naturstein bis zu 20 cm Breite eingebaut.
Fliesenarbeiten einschließlich der Herstellung von Innenfensterbänken gehören beim Ausbauhaus, der Supersparvariante und bei der Sparvariante mit Material zur Bauherrenleistung.

Der Materialwert der Wand- bzw. Bodenfliesen beträgt 17,50 €uro inkl. Mehrwertsteuer.

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Malerarbeiten

Alle äußeren Holzverblendungen, Fenster und Terrassentüren und die Hauseingangstür sind atmungsaktiv gestrichen.
Die inneren Wandflächen erhalten pastellfarbig gestrichene Rauhfasertapete. Die Deckenflächen erhalten Leimfarben. Volltöne sind auf Sonderwunsch gegen Mehrpreis möglich.
Bei einer eingebauten Geschosstreppe wird die Designer - Zweiholmtrepppe grundiert und gestrichen.
Alle sichtbaren Heizungsrohre werden lackiert.
Malerarbeiten gehören beim Ausbauhaus, der Supersparvariante, der Sparvariante und der bezugsfertigen Variante einschließlich Material zur Bauherrenleistung.

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Dachgeschoss

Der Dachgeschossausbau erfolgt laut Zeichnung oder als Sonderwunsch des Bauherrn. Die Abseitenhöhe beträgt ca. 90 cm, schwimmender Zementestrich erhält im ausgebauten Bereich 30 mm Trittschalldämmmatten. Im übrigen gilt die Baubeschreibung für das Erdgeschoss.
Die Dachschrägen und die Decke des ausgebauten Dachgeschosses erhalten 200 mm Dämmung und zusätzlich eine Dampfbremse.
Der Dachgeschossausbau kann entfallen oder vorbereitet und vom Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden.

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Einliegerwohnung

Das Dachgeschoss kann als Sonderwunsch zu einer Einliegerwohnung ausgebaut werden.

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Keller oder Fundamentplatte

Der Keller kann als Sonderwunsch zum Festpreis nach einer gesonderten Baubeschreibung errichtet und Teil unserer Leistung werden.

Eine Bodenplatte ist im Preis enthalten.

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Bauwesenversicherung

Der Abschluss von Bauversicherungen obliegt dem Bauherrn, die Bauwesenversicherung ist Teil unserer Leistung.

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Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB Teil B, in der jeweils aktuellen Form, wird nach Vertragsabschluss überreicht. VOB Teil C (allgemeine technische Vertragsbedingungen) kann im Firmengebäude in Knesebeck eingesehen werden.

Rebentisch-Bau ist berechtigt, Einzelgewerke durch Subunternehmer ausführen zu lassen. kanada-haus Rebentisch-Bau und jeder mitwirkende Bauhandwerker selbst übernimmt gegenüber dem Bauherrn die Gewähr, dass seine Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen, nach dem Auftrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Eine schriftliche Gewährleistungserklärung erhält der Bauherr zur Hausübergabe als Garantie-Urkunde der beteiligten Handwerker ausgehändigt.

Für die Standsicherheit der kanadischen Grundkonstruktion einschließlich der Decken- und Dachelemente beträgt die Gewährleistungsfrist 30 Jahre, für die übrigen Bauhandwerke zwei Jahre und für die vom Feuer berührten Teile ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistungen oder mit dem Einzug.

und die Bauhandwerker verpflichten sich, alle während der Verjährungsfrist auftretenden Mängel ihrer Gewerke, die auf ihre vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Bauherr muss vor Ablauf dieser Frist Mängel schriftlich angezeigt haben. Kommt der Bauhandwerker der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, so kann der Bauherr nach einer angemessenen Frist die Mängel auf Kosten des säumigen Bauhandwerkers abstellen lassen.

Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung eines Zulieferer auf Arbeiten oder besondere Anweisungen des Bauherrn zurückzuführen, werden kanada-haus Rebentisch-Bau frei und die Gewährleistung des Schuldners tritt in Kraft.

Für alle Gewährleistungsarbeiten soll kanada-haus Rebentisch-Bau für den Bauhandwerker eine objektive Entscheidung treffen. Sie kann nur durch einen vereidigten, öffentlich bestellten Sachverständigen der Handwerkskammer widerrufen werden.

Die Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, erfolgt durch Nachbesserung.

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Bauleitung

übernimmt die nach der Bauordnung geforderte Bauleitung für alle im Auftrag enthaltenen Arbeiten.
Für die Ausführung von Eigenleistungen, die Zulässigkeit der dabei verwendeten Baustoffe und die Sicherheit am Bau ist der Bauherr selbst verantwortlich.

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Bauantrag

 

Die Erstellung des Bauantrages mit allen dazugehörigen Berechnungen gehört zum Leistungsumfang und ist im Festpreis enthalten.

 

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Extras

Extras, die in den Grundrissvorschlägen und Bauzeichnungen enthalten, jedoch nicht in der Standardbaubeschreibung erwähnt sind, gehören nicht zum Leistungsumfang.

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Planungs- und Bauherrenleistung

Planungsgrundlagen

Für die Erstellung des Bauantrages hat der Bauherr folgende Leistungen auf eigene Kosten zu erbringen:

Entwässerungsunterlagen mit Angaben über NN-Höhen, Schachttiefen vorhandener Anschlüsse und Antragsformulare von der Gemeinde bzw. dem zuständigen Abwasser verband Antragsformulare für Hausanschlüsse von Gas, Wasser, Elektro von den zuständigen Energieversorgungsunternehmen sowie Name und Anschrift des Bezirksschornsteingers, - falls erforderlich, eine Geländehöhenaufnahme für den Bereich des Baugrundstückes mit Erschließungsstraße von einem öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieur, falls erforderlich, ein Bodengutachten vor Kellerbau- bzw. Fundamentplattenbeginn.

Baustelle

Der Bauherr hat für eine ordnungsgemäße Zuwegung zur Baustelle zu sorgen. Das Baugrundstück muss während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge anfahrbereit sein und ausreichend Lagermöglichkeiten für Materialien aufweisen. Das Baugrundstück muss im Baubereich frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Hindernissen sein. Eine Möglichkeit zur Kranentladung der vorgefertigten Teile ist zu gewährleisten. Bauwasser und Baustrom (Baustromkasten mit 220/230 V) sind auf dem Baugrundstück zu Lasten des Bauherrn vorzuhalten.

Keller

Führt der Bauherr die Arbeiten des Kellers in Eigenleistung durch, gilt folgendes: kanada-haus erstellt gegen Berechnung den Bauantrag, die statische Berechnung und die Ausführungspläne. Die Absteckung hat der Bauherr auf seine Kosten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden durchzuführen. Dafür müssen die Grenzsteine sichtbar sein. Der die Kellerarbeiten Ausführende ist verpflichtet, sorgfältig und planmäßig zu arbeiten, alle zur Verfügung gestellten Pläne zu prüfen und mögliche Fehler oder Unklarheiten kanada-haus rechtzeitig anzuzeigen. Für die Ausführung aller mit dem Kellerbau zusammenhängender Arbeiten trägt der Bauherr die Verantwortung und Gewährleistung.

Bodenplatte

Für die Ausführung einer Bodenplatte in Eigenleistung gilt die gleiche Regelung. Die Mehrkosten einer zusätzlichen Wärmedämmung trägt der Bauherr.

Fertigmeldung

Der Bauherr informiert kanada-haus über die Fertigstellung des Keller bzw. der Bodenplatte unverzüglich. kanada-haus überprüft die Arbeiten und gibt dem Bauherrn nach mangelfreier Abnahme den voraussichtlichen Montagetermin bekannt.

Baunebenkosten

Baunebenkosten, die mit der Durchführung des Bauvorhabens entstehen, trägt der Bauherr, z.B. die Kosten der Baugenehmigung, der Entwässerungsgenehmigung, der Sonderung, der Bauabnahmen, Beiträge und Kosten der Erschließung des Grundstückes und seiner Ver- und Entsorgung, Kosten der Einmessung des Hauses und anderes.

Änderungsvorbehalt

behält sich geringfügige Änderungen bei der Ausführung des Bauvorhabens sowie die Verwendung von gleichwertigen Materialien vor. Darüberhinaus ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die produktionstechnisch bedingt sind oder einen technischen Fortschritt bedeuten. Technische Änderungen bleiben auch für alle Leistungsbeschreibungen und Broschüren vorbehalten. Der Auftrag gilt auf der Grundlage der zur Zeit der Auftragserteilung geltenden, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Normen. Mehrkosten durch nachträgliche Rechts- oder Normänderungen gehen zu Lasten des Bauherrn.

BAUBESCHREIBUNG für BODENPLATTE

Bautechnische Ausführung und Ausstattung der Bodenplatte für ein kanada-haus

kanada-haus REBENTISCH-BAU GmbH & Co. KG errichtet auf dem Grundstück des Bauherrn die von diesem in Auftrag gegebene Bodenplatte.

Maßgebend für deren Einmessung sind die Angaben der Baugenehmigung mit allen dazu-gehörenden Anlagen.

Die Absteckung des Hauses wird nach den Angaben des genehmigten Lageplanes und eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf Kosten des Bauherrn ausgeführt.

Der Mutterboden im Bereich der Bodenplatte wird bis zu einer Tiefe von ca. 30 cm abgeschoben und seitlich gelagert.

Bei Auftreten von Grund-, Druck-, Hang-, Stau-, Schichtwasser oder im Baugrund auftreten-den Quellen sind die dadurch bedingten Mehrleistungen und Mehrkosten gesondert zu berechnen und vom Bauherrn zu erstatten. Gleiches gilt für zusätzliche Leistungen, wenn durch widrige Bodenverhältnisse die zulässige Bodenpressung von 1,5 kg/cm überschritten wird oder im Zuge der Ver- und Entsorgung des Bauvorhabens im besonderen Fall Mehr-leistungen erforderlich werden.

Die Fundamente und die Bodenplatte werden frostfrei gegründet und nach den Erforder-nissen mit den in der Statik angegebenen Betongüten und Bewehrungen ausgeführt.

Innerhalb der Bodenplatte wird Füllsand bis zu einer Höhe von 30 cm max. aufgefüllt und verdichtet.

Schmutzwasserleitungen, KG-Rohre, werden unterhalb der Bodenplatte nach den genehmigten Plänen wasserdicht mit allen Formstücken bis zu einem Meter aus dem Haus herausgelegt. Leerrohre für die Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas und Telefon werden eingebracht.

Der Bodenplattensockel wird bis zu einer Höhe von max. 32 cm ausgeführt und mit Vormauersteinen im Normalformat allseitig verblendet und verfugt. Eine Sperrschicht schützt das Mauerwerk gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Ein möglicherweise notwendige Gefälle-ausgleich als Mehrleistung erfolgt gegen Kostenerstattung.

Im Haustürbereich wird ein einstufiges Hauseingangspodest aus Waschbeton hergestellt.

Bauherrenleistung

Der Bauherr hat die zur Einmessung der Bodenplatte notwendigen Grenzsteine nachzu-weisen und sich vor Baubeginn von der rechten Einmessung zu überzeugen. Er trifft Vorsorge dafür, dass die Zuwegung zur Baustelle für schwere Baufahrzeuge befahrbar und ausreichende Lagermöglichkeiten für Baumaterial vorhanden sind.

Im Baubereich muss das Grundstück frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Bauhindernissen sein. Die Möglichkeit eines Baukraneinsatzes ist zu gewährleisten. Bau-wasser und Baustrom sind vom Bauherrn vorzuhalten. Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Bauherrn. Im übrigen gilt der Hauptauftrag.

Gewährleistung

Für die Gewährleistung gelten die Vereinbarungen des Hauptauftrages. Grundlage ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

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Download Baubeschreibung

Hier können Sie die komplette Baubeschreibung inkl. Detail´s herunterladen.